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Jahresabschluss und Steuererklärungen – Steuerberaterbüro in Coburg

Jahresabschluss und EÜR

Wir erstellen für Sie zeitnah und ordnungsgemäß Ihren Jahresabschluss mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen. Müssen Sie nicht bilanzieren, erstellen wir für Sie die jährlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR). Dies machen wir natürlich auch, wenn Sie selbst während des Jahres die Geschäftsvorfälle gebucht haben. Dabei werden Ihre Buchungen auf Plausibilität und Richtigkeit abgestimmt und von uns überprüft.

Private und betriebliche Steuererklärungen

Zu den privaten Steuererklärungen gehören vor allem die Einkommensteuererklärung und anlassbezogen die Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung.

Zu den betrieblichen Steuererklärungen gehören dagegen die Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung und bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuererklärung.

Bei Personengesellschaften müssen auf Ebene der Gesellschaft die Einkünfte einheitlich für alle Beteiligten festgestellt und anschließend den Gesellschaftern gesondert zugerechnet werden. Diese einheitlich und gesonderten Feststellungserklärungen dienen bei mehreren Beteiligten letztlich der Zuweisung der jeweiligen betrieblichen Einkünfte in der Anlage G bzw. der selbstständigen Einkünfte in der Anlage SE der Einkommensteuererklärung.

FAQ: Fragen zu Jahresabschluss und Steuererklärungen an tb.legal in Coburg

Welche Unterlagen muss ich für eine Erstberatung mitbringen?

Um uns ein aussagekräftiges Bild Ihrer betrieblichen und steuerlichen Situation machen zu können, benötigen wir in jedem Fall den letzten Jahresabschluss samt Gewinn- und Verlustrechnung, die Steuererklärungen des letzten, abgeschlossenen Jahres sowie die dazugehörigen Steuerbescheide des Finanzamts.

Bei Privatpersonen reicht die Einkommensteuererklärung mit dem dazugehörigen Steuerbescheid des Finanzamts.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Unsere Kosten sind transparent und hängen vom tatsächlichen Aufwand ab. Die Erstellung privater Einkommensteuererklärungen beginnt bei einfach gelagerten Sachverhalten ab ca. 120 € netto zzgl. Umsatzsteuer.

Für betriebliche Jahresabschlüsse mit dazugehörigen Steuererklärungen erstellen wir Ihnen nach Sichtung Ihrer Unterlagen gerne ein individuelles Angebot.

Wie lange dauert die Erstellung eines Jahresabschlusses und einer Steuererklärung?

Abhängig von der aktuellen Auslastung unserer Kanzlei beträgt die Dauer der Fertigstellung in der Regel 2 bis 6 Wochen, abhängig davon wie gut die Informationen Ihrerseits aufgearbeitet sind und uns zur Verfügung gestellt werden können. In dringenden Fällen wird Ihre Angelegenheit natürlich vorgezogen.

Sind Sie steuerlich von uns vertreten, verlängert sich die Abgabefrist der Steuererklärungen in der Regel bis zum 31.12. des auf die Veranlagung folgenden Jahres. Die Fristverlängerung wird durch uns beantragt

Erfahrungen & Bewertungen zu Thomas Bittorf
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